Deutscher Sturm Ludwigsburg
Freitag, 30. Juli 2010
Widerstand leisten !
In der Nacht vom 29. zum 30. Juli plakatierten nationale Aktivisten vom deutschen Sturm in der Ludwigsburger Innenstadt. Es wurden ca. 70 Plakate aufgehängt !
Sprühschablonen zum selber machen
Sprühschablonene selber herstellen…
Herzlich Willkommen
Dieses Mal widmen wir uns der Herstellung von Sprühschablonen.
Was ihr besorgen müsst
- Karton aus dem ihr die Schablonen machen wollt, sollte 2-3mm dick sein, alles was dicker ist macht keinen spaß mehr auszuschneiden. alles darunter ist zu zerbrechlich. die grösse ist euch überlassen.
- Ein Teppichmesser, je schärfer die Klinge desto leichter und sauberer könnt ihr die Schablone ausschneiden.
- Klebestift oder Tesafilm
- Ein Motiv, Vorlage etc. welches ihr als Schablone machen wollt
das wär es soweit
Quelle: AG-Schwaben
Dieses Mal widmen wir uns der Herstellung von Sprühschablonen.
Was ihr besorgen müsst
- Karton aus dem ihr die Schablonen machen wollt, sollte 2-3mm dick sein, alles was dicker ist macht keinen spaß mehr auszuschneiden. alles darunter ist zu zerbrechlich. die grösse ist euch überlassen.
- Ein Teppichmesser, je schärfer die Klinge desto leichter und sauberer könnt ihr die Schablone ausschneiden.
- Klebestift oder Tesafilm
- Ein Motiv, Vorlage etc. welches ihr als Schablone machen wollt
das wär es soweit
Wie ihr anfangt
Als erstes schneidet ihr euch den Karton zu, am Besten ihr lasst um jedes Motiv 3cm Rand, da es sonst nicht stabil genug ist. Nun klebt ihr eure Vorlage (hier ein DIN A4) Ausdruck auf den Karton, hier empfiehlt sich ein Klebestift da es ansonsten passieren kann, dass der Ausdruck reißt oder verrutscht.
Das Ausschneiden
Nun nehmt ihr das Teppichmesser zur Hand und fangt euer Motiv auszuschneiden. Schneidet bei Feinheiten lieber etwas weniger weg, da am Ende einfach alles zu unstabil ist, das sollte es ja nicht.
Als erstes schneidet ihr euch den Karton zu, am Besten ihr lasst um jedes Motiv 3cm Rand, da es sonst nicht stabil genug ist. Nun klebt ihr eure Vorlage (hier ein DIN A4) Ausdruck auf den Karton, hier empfiehlt sich ein Klebestift da es ansonsten passieren kann, dass der Ausdruck reißt oder verrutscht.
Das Ausschneiden
Nun nehmt ihr das Teppichmesser zur Hand und fangt euer Motiv auszuschneiden. Schneidet bei Feinheiten lieber etwas weniger weg, da am Ende einfach alles zu unstabil ist, das sollte es ja nicht.
Freuen
Das wars dann aber auch schon, eure Sprühschablone ist fertig
Bei dieser Vorlage dauert das Ausschneiden ca. 5 Minuten, geht also ziemlich schnell. Hingegen nehmen so Motive wie der Typ mit dem Blumenstrauß von Banksy leicht mehr als 30 Minuten in Anspruch.
Der Aufwand wird sich aber lohnen!
Viel Spass beim Ausprobieren!Das wars dann aber auch schon, eure Sprühschablone ist fertig
Bei dieser Vorlage dauert das Ausschneiden ca. 5 Minuten, geht also ziemlich schnell. Hingegen nehmen so Motive wie der Typ mit dem Blumenstrauß von Banksy leicht mehr als 30 Minuten in Anspruch.
Der Aufwand wird sich aber lohnen!
Quelle: AG-Schwaben
Spuckies selber herstellen
Spuckis selber herstellen…
“Spuckis” sollten eigentlich jedem bekannt sein, kleine Zettel die beim Anlecken ganz nützlich sein können…
In diesem Workshop erklären wir euch, wie ihr schnell, einfach und billig solche Teile selber herstellen könnt.
Vorlage. Als Erstes braucht ihr eine Vorlage die ihr auf das Papier drucken lassen wollt. Am Besten erstellt ihr diese mit Photoshop, die Auflösung sollte 300dpi betragen damit sieht es dann auch richtig hochwertig aus.
Spucki-Papier. Nun kommt die wohl zeitaufwendigste Sache, ihr müsst das Spucki-Papier auftreiben.
Geht in einen Copy-Shop und fragt nach “Einseitig-Vorgumiertem Papier” [auf einer Seite klebend, so wie bei Briefmarken].
Ansonsten könnt ihr auch mal in einem Schreibwarenladen nachfragen, da wird’s allerdings teurer sein.
Um das Motiv auf das Spucki-Papier zu bekommen könnt ihr die Vorlage entweder bei Euch am PC ausdrucken oder direkt im Copy-Shop vor Ort [zu empfehlen, da dann die Qualität sehr gut ist].
Copy-Shop. Achtung ! Ihr müsst die Kopien unbedingt an einem Digitaldrucker machen, da bei den anderen die Druckrollen zu heiß werden und das Papier fängt an zu kleben. Das wollt ihr ja nicht. Also vorher nachfragen oder ein paar Testdrucke machen.
So nun heißt es nur noch…kopieren und ganz viel schnippeln.
Preisbeispiel
100 Blatt Spuckipapier kosten etwa 4 EUR
ab 300 Blatt nur noch 2.50 EUR
Wie die Preise bei euch sind kann ich allerdings nicht sagen,
die Druckkosten müsst ihr nachfragen.!
Tja, das war auch schon unser kleiner Handwerker - Kurs. Seien Sie auch beim nächsten mal wieder dabei und schalten Sie ein.
Quelle: AG-Schwaben
In diesem Workshop erklären wir euch, wie ihr schnell, einfach und billig solche Teile selber herstellen könnt.
Vorlage. Als Erstes braucht ihr eine Vorlage die ihr auf das Papier drucken lassen wollt. Am Besten erstellt ihr diese mit Photoshop, die Auflösung sollte 300dpi betragen damit sieht es dann auch richtig hochwertig aus.
Spucki-Papier. Nun kommt die wohl zeitaufwendigste Sache, ihr müsst das Spucki-Papier auftreiben.
Geht in einen Copy-Shop und fragt nach “Einseitig-Vorgumiertem Papier” [auf einer Seite klebend, so wie bei Briefmarken].
Ansonsten könnt ihr auch mal in einem Schreibwarenladen nachfragen, da wird’s allerdings teurer sein.
Um das Motiv auf das Spucki-Papier zu bekommen könnt ihr die Vorlage entweder bei Euch am PC ausdrucken oder direkt im Copy-Shop vor Ort [zu empfehlen, da dann die Qualität sehr gut ist].
Copy-Shop. Achtung ! Ihr müsst die Kopien unbedingt an einem Digitaldrucker machen, da bei den anderen die Druckrollen zu heiß werden und das Papier fängt an zu kleben. Das wollt ihr ja nicht. Also vorher nachfragen oder ein paar Testdrucke machen.
So nun heißt es nur noch…kopieren und ganz viel schnippeln.
Preisbeispiel
100 Blatt Spuckipapier kosten etwa 4 EUR
ab 300 Blatt nur noch 2.50 EUR
Wie die Preise bei euch sind kann ich allerdings nicht sagen,
die Druckkosten müsst ihr nachfragen.!
Tja, das war auch schon unser kleiner Handwerker - Kurs. Seien Sie auch beim nächsten mal wieder dabei und schalten Sie ein.
Quelle: AG-Schwaben
Normale Demonstrationen
Demo 1×1
Einleitung
Da der Staat unsere Demonstrationen nicht mehr im großen Stil verbietet und unsere Präsens somit nicht mehr unterbinden kann, versucht er nun vermehrt, auf dem juristischen Weg gegen Kameraden vorzugehen, die sich an Aktionen beteiligen. Gerade rund um Demonstrationen kommt es immer wieder zu Repressionen gegen Kameraden mit denen Versucht wird, die Kameraden von ihrer politischen Arbeit abzuhalten. Nicht gerade wenige haben aufgehört aktiv zu sein, weil sie Angst vor Haftstrafen und neuen Anzeigen haben. Um euch einen kleinen Überblick über eure Rechte zu geben, haben wir diese Broschüre verfaßt.
Vor der Demo
Du solltest vermeiden, alleine auf eine Demo zu fahren. Bestenfalls solltest du dich mit deiner lokalen Gruppe über den Verlauf und eventuelle Aktionen absprechen, gemeinsam auf die Demo fahren, dort zusammen bleiben und auch wieder gemeinsam zurückfahren. Geh am Abend vorher früh ins Bett und frühstücke am nächsten Morgen gut, damit du fit bist.
Für die Demonstration benötigst du eventuell mehrere Dinge die du mitnehmen solltest. Am wichtigsten ist praktische Kleidung, ein gültiger Personalausweis, ein Zettel/Stift und ein wenig Kleingeld. Optional solltest du ein Halstuch, eine Sonnebrille, eine Basecap, Handschuhe [ohne Quarzsand, oder andere Verstärkungen], eventuell benötigte Medikamente, Essen und Trinken [in Plastikflaschen], Transparente und Fahnen [Fahnenstab aus Holz] und ein Handy mitnehmen. Für den Transport solltest du einen Rucksack und keine Tragetasche verwenden. Es könnte auf der Demonstration zu Situationen kommen in denen dich eine Tragetasche behindert.
Bevor du auf Demonstrationen fährst solltest du dich noch einmal versichern, daß du keine Waffenähnlichen Gegenstände, Tränengas, oder andere spitze Gegenstände [auch wenn sie noch so klein sind] dabei hast. Wenn diese bei den Vorkontrollen gefunden werden kann es sein, daß du vorübergehend festgenommen wirst. Vermeide es auch, Adressenlisten, oder private Notizen mitzunehmen.
Ebenfalls zu Ärger führen können so genannte Schutzbewaffnungen. Darunter fallen [Knie-] Schoner, Nierengürtel, Genitalschutz, Masken, Mundschutz und Schilder mit Schnüren zum Festbinden.
Vorkontrollen
Was immer dich die Polizisten fragen, sagt nichts außer dem, was auf deinem Personalausweis steht und die Berufsbezeichnung [bspw. Schüler/in, Mahler, Erzieher usw.]. Frauen haben das Recht, von einer Beamtin durchsucht zu werden! Eventuell fragen sie dich, warum du z.B. ein Halstuch dabei hast, oder wofür du Handschuhe benötigst. Du solltest keine dieser Fragen beantworten. Im Sommer kann es zu Komplikationen kommen, wenn du Handschuhe trägst, es wäre also besser, wenn du diese nicht immer trägst und bis zur Demo im Rucksack aufbewahrst.
Während der Demo
Die Polizei wird öfter versuchen euch durch martialisches Auftreten einzuschüchtern. Allgemein gilt es deshalb immer, einen kühlen Kopf zu bewahren und ruhig zu bleiben. Wer zum ersten Mal auf eine Demo fährt, sollte sich das Geschehen vielleicht erst einmal etwas anschauen. Egal, wo ihr euch einreiht, bildet immer Blöcke! [Im Block wiederum bildet ihr Kleingruppen die immer zusammenbleiben. Diese Gruppe sollte nicht mehr als 5 Personen umfassen. So könnt ihr euch sicher sein, daß immer wer bereitsteht um euch vor Übergriffen durch die Polizei zu schützen.] Sie schützen euch vor Übergriffen, lassen
Sprechchöre besser koordinieren und sorgen für ein entschlossenes und organisiertes Demobild für Umstehende. In Extremsituationen solltet ihr euch in Ketten einhaken, damit man euch nicht auseinander reißen/angreifen kann. Wenn Kameraden von Polizisten angegriffen werden, zieht die Kameraden in den Block. Sollte es zu Festnahmen kommen merkt euch, wer als Zeuge vor Gericht aussagen könnte. Sprecht direkt danach Kameraden an die Fotos, oder Videos machen, damit ihr eine Kopie für
einen eventuellen Rechtskampf bekommt. Die Aufnahmen können vor Gericht eventuell die ungerechtfertigte Polizeimaßnahme beweisen [Videoaufnahmen vom Geschehen bringt ihr im Falle einer abzusehenden Festnahme zum Lautsprecherwagen.]
Sollte es zu Übergriffen durch die Polizei/Antifa kommen rennt niemand weg! Versucht gemeinsam die Übergriffe abzuwehren. Achtet besonders darauf, daß ihr euer Notwehrrecht nicht überschreitet, da das zu weiteren Komplikationen führen könnte.
In solchen Extremsituationen werden eventuell eingeschleuste Provokateure mit ihrer Arbeit beginnen. Achtet darauf, ob ihr die Kameraden kennt die bei euch in der nähe sind. Wenn euch manche Leute völlig unbekannt sind und sie durch extremere Aktionen auffallen sagt bitte einem Ordner bescheid, damit die Angelegenheit geklärt wird.
Es sollte jedoch allen klar sein, daß militantes Vorgehen nicht der alleinige Zweck einer Demo ist, sondern nur eine Reaktion auf bestimmte Situationen sein kann. Wer das vergißt, hat nichts auf einer Demo verloren.
Nach der Demo
Schließt euch nach den Demos unbedingt in Gruppen zusammen und treten gemeinsam den Heimweg an. Es kann immer und überall zu Konfrontation mit dem politischen Gegner kommen. Ihr solltet also so lange wie möglich in großen Gruppen bleiben, damit ihr euch im Fall der Fälle verteidigen könnt. Es ist schon vorgekommen, daß man selbst nach stunden Fahrt, an einem Rastplatz an der Autobahn noch auf einen Antifabus trifft. Im Regelfall ist ein Kampf bei gleicher Zahl gegen Antifas kein Problem, ihr solltet jedoch überlegen, ob eure Reisebusbesatzung in der Lage ist, sich gegen einen Antifaangriff zur wehr zu setzen. Tretet entschlossen auf. Es ist unwahrscheinlich, daß es insofern keine Polizei vor Ort ist, nicht einer Konfrontation kommt. In diesem Fall handelt schnell, entschlossen und mit allen Mitteln! Für Fairness hat noch niemand einen Preis gewonnen!
Festnahme
Deine Rechte nach einer Festnahme sind:
-den Grund für die Festnahme zu erfahren.
-alle Aussagen zu verweigern.
-nichts zu unterschreiben!
-gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung schriftlich Widerspruch einzulegen.
-im Verletzungsfalle einen Arzt zu verlangen und die Verletzung attestieren zu lassen.
-ein Protokoll über die beschlagnahmten Sachen zu erhalten.
-einen Anwalt anzurufen und nächste Angehörige bzw. Kameraden zu benachrichtigen
Wirst du selbst festgenommen, versuche so gut es geht ruhig zu bleiben. Rede mit anderen Festgenommenen über eure Rechte, nicht jedoch über Vorgefallenes. Polizisten können immer mithören und sich eure Aussagen notieren! Wie schon bei der Vorkontrolle gilt: Den Polizisten nur sagen, was auf deinem Personalausweis steht und die ungefähre Berufsbezeichnung. Der Satz “Ich verweigere die Aussage!” ist ab sofort dein bester Freund, denn eine Aussageverweigerung kann dir rechtlich nicht negativ angelastet werden. Sie ist später evtl. sogar von Vorteil. Also hör nicht auf die Polizisten! Versuche auch nicht etwas klarzustellen, wenn du meinst du seiest zu unrecht festgenommen. Halte einfach die Klappe! Auch nichts unterschreiben! Dir stehen rechtlich zwei [selbst zu bezahlende] Telefonate zu. Ruf am besten einen Anwalt und den Ermittlungsausschuß [EA] an. Nach ein paar Stunden mußt du dann wieder entlassen werden. Fertige umgehend ein umfangreiches Gedächtnisprotokoll [Nähere Infos zum Gedächtnisprotokoll
unter Punkt VII] an. Wenn du mit mehreren Kameraden festgenommen wurdest, warte
nach deiner Entlassung auf die anderen und geht danach gemeinsam nach Hause. Falls
Kameraden von dir festgenommen wurden, informier dich bei der Polizei, oder beim
Ermittlungsausschuß, wohin sie gebracht wurden. Ihr solltet dann nach der
Demonstration zur Polizeiwache fahren und dort auf ihn warten.
Gedächtnisprotokoll
In einem Gedächtnisprotokoll solltest du aufschrieben, wie du die Situationen erlebt hast. Das Gedächtnisprotokoll hilft dir dabei, dich auch nach langer Zeit noch an Kleinigkeiten zu erinnern, die du sonst vergessen würdest. Vor Gericht können selbst Kleinigkeiten manchmal sehr bedeutend sein. In einem Gedächtnisprotokoll sollte eine Vorfallsbeschreibung, Ort und Zeitangabe, Namen der Betroffenen und der Zeugen, Zeuginnen [oder zumindest Personenbeschreibungen] und die Anzahl und Beschreibung der anwesenden Polizisten vorhanden sein. Eine Kopie des Gedächtnisprotokolls sollte [wenn vorhanden] an den EA und an betroffene Kameraden weitergeleitet werden. Falls ihr selber betroffen seid, solltet ihr auch eurem Anwalt eine Kopie geben.
Ermittlungsausschuß [EA]
Der Ermittlungsausschuß sollte vor jeder Aktion eingerichtet werden, um sich gegen Repressionen des Staates zur wehr zu setzen. Kameraden die vor, während, oder nach der Demo festgenommen werden können sich dort melden und der EA kann daraufhin
versuchen, Anwälte und Kameraden zu kontaktieren. Wenn Kameraden von dir festgenommen werden, kannst du dich beim EA über deren Verbleib informieren und erfragen, wo man sie hingebracht hat. Wenn du festgenommen wurdest, gib beim EA bitte deinen Namen, deinen Vornamen, dein Geburtsdatum, den Festnahmevorwurf und deinen Aufenthaltsort an. Zusätzlich kannst du angeben, ob du durch die Festnahme Verletzungen erlitten hast. Äußere dich bitte nicht zu Sache und nenn keine Namen von Kameraden, außer wenn du 100%ig sicher bist, daß diese mit dir festgenommen wurden! Wenn du wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurdest, melde dich bitte beim EA wieder ab. Das erspart allen viel Arbeit.
Nach dem Polizeigewahrsam solltest du umgehend Gedächtnisprotokolle anfertigen. Schon einen, oder zwei Tage danach hat man vieles oft anders in Erinnerung! Schick dem EA bitte eine Kopie deines Gedächtnisprotokolls, damit man dieses für eventuelle Anzeigen gegen Polizisten verwenden kann.
Wenn du selber an der Organisation einer Demo beteiligt bist, kannst du ganz leicht einen EA einrichten. Auf der Demo sollten mehrere Kameraden anwesend sein, die sofort zur Stelle sein können, wenn es Ärger mit der Polizei gibt. Diese sollten sich am besten mit der Rechtslage auskennen, damit man eventuell schon vor Ort etwas regeln kann.
Ansonsten sollten sie versuchen, an die Personalien der festgenommenen Person zu
kommen um diese weiterzuleiten. Dazu solltet ihr ein Handy, oder ein normales Telefon
benutzen welches vor, während und nach der Demo erreichbar ist. Dort können sich dann
alle melden, die festgenommen wurden, oder jemanden vermissen.
Die Nummer des EA´s sollte vor der Demonstration bekannt gemacht werden. Entweder in den Aufrufen, oder spätestens kurz vor den Demos. Es ist auch immer hilfreich, wenn man sich die Nummer mit einem Edding auf den Unterarm schreibt. Es kann sein, daß man dir bei der Festnahme alle Sachen abnimmt und du dann die Nummer nicht mehr zur Hand hast.
Auflagen
Da unsere Demonstrationen nicht mehr so oft verboten werden, versucht man uns mit Auflagen weiter einzuschränken. Die Anzahl der Fahnen wird beschränkt, es dürfen nur bestimmte Fahnen getragen werden, die Transparente dürfen nur eine bestimmte Länge/Höhe haben usw. Auflagen sind Verbote, die nur für die Versammlung gültig sind und vor und nachher keine Gültigkeit mehr besitzen. Wir werden euch nun die häufigsten Auflagen nennen. Sie haben zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich die Behörden jede Woche neue Auflagen ausdenken, aber geben einen kurzen Überblick.
- Das tragen von Bomberjacken in den Farben schwarz, blau oder militärgrün ist verboten
- Es dürfen keine Stiefel mit Stahlkappe getragen werden
- Es darf keine militärische oder “militärähnliche” Kopfbedeckung getragen werden
- Das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung ist untersagt
- Folgende Zahlen und Buchstabenkombinationen sind untersagt: A.C.A.B, Combat18, FG, HH, JdF, NS, NSD, NSDA, NSDAP, SA, SS, SP, ZOG, 14, 28, 88, 192, oder die Abkürzungen bzw. erkennbare Abkürzungsteile weiterer Verbotener Parteien oder Gruppierungen
- Es dürfen keine Bilder [auch Tätowierungen sind Bilder] gezeigt werden, die “Hass” bedeutet [z.B. Totenköpfe]
- Glorifizierung, Verharmlosung oder Wiederbelegung der nationalsozialistischen Regierung oder ihrer Organisationen sowie verbotener Parteien und Vereine einschließlich deren Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen ist untersagt.
- Es sind nur Fahnen des Bundes und der Bundesländer gestattet
- Fahnenstangen und Transparenthaltestangen dürfen eine Maximallänge von 200 Zentimeter, einen maximalen Durchmesser von 2 Zentimetern und Haltestangen für Trageschilder eine Maximallänge von 150 Zentimetern und einen maximalen Durchmesser/Kantenlänge von 3 Zentimetern nicht überschreiten
- Die Benutzung von Trommeln und Fackeln ist untersagt [in einigen Fällen dürfen Trommeln mitgeführt werden. Erkundigt euch bitte vor der Demo über die Auflagen und besondere Bekanntmachungen].
- Es dürfen keine Hunde mitgeführt werden
- Alkoholisierte Personen müssen ausgeschlossen werden
Gesetze
Auf Demonstrationen kommen nicht nur die Paragraphen 86 und 130 StGB zur Anwendung sondern noch viele mehr. Die häufigsten Paragraphen die gegen uns angewandt werden sind:
- § 86a StGB: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- § 125 StGB: Landfriedensbruch
- § 130 StGB: Volksverhetzung
- § 223 StGB: Körperverletzung
- § 3 VersammlungsGesetz Uniformierungsverbot
- § 17a VersammlungsGesetz: Vermummungsverbot [Schutzwaffenverbot]
Ihr solltet, bevor ihr euch an Demonstrationen usw. beteiligt im Kameradenkreis über diese Paragraphen sprechen. Jedem muß bewußt sein, was diese Paragraphen bedeuten und welche Konsequenzen ein solches Handeln mit sich bringt. Die ständige Ausrede “davon habe ich nichts gewußt” bringt vor Gericht nichts. Jeder sollte also wissen, was er tut. Das erspart unnötige Gerichtsverfahren.
Autor/Quelle: freier-widerstand.net
Da der Staat unsere Demonstrationen nicht mehr im großen Stil verbietet und unsere Präsens somit nicht mehr unterbinden kann, versucht er nun vermehrt, auf dem juristischen Weg gegen Kameraden vorzugehen, die sich an Aktionen beteiligen. Gerade rund um Demonstrationen kommt es immer wieder zu Repressionen gegen Kameraden mit denen Versucht wird, die Kameraden von ihrer politischen Arbeit abzuhalten. Nicht gerade wenige haben aufgehört aktiv zu sein, weil sie Angst vor Haftstrafen und neuen Anzeigen haben. Um euch einen kleinen Überblick über eure Rechte zu geben, haben wir diese Broschüre verfaßt.
Vor der Demo
Du solltest vermeiden, alleine auf eine Demo zu fahren. Bestenfalls solltest du dich mit deiner lokalen Gruppe über den Verlauf und eventuelle Aktionen absprechen, gemeinsam auf die Demo fahren, dort zusammen bleiben und auch wieder gemeinsam zurückfahren. Geh am Abend vorher früh ins Bett und frühstücke am nächsten Morgen gut, damit du fit bist.
Für die Demonstration benötigst du eventuell mehrere Dinge die du mitnehmen solltest. Am wichtigsten ist praktische Kleidung, ein gültiger Personalausweis, ein Zettel/Stift und ein wenig Kleingeld. Optional solltest du ein Halstuch, eine Sonnebrille, eine Basecap, Handschuhe [ohne Quarzsand, oder andere Verstärkungen], eventuell benötigte Medikamente, Essen und Trinken [in Plastikflaschen], Transparente und Fahnen [Fahnenstab aus Holz] und ein Handy mitnehmen. Für den Transport solltest du einen Rucksack und keine Tragetasche verwenden. Es könnte auf der Demonstration zu Situationen kommen in denen dich eine Tragetasche behindert.
Bevor du auf Demonstrationen fährst solltest du dich noch einmal versichern, daß du keine Waffenähnlichen Gegenstände, Tränengas, oder andere spitze Gegenstände [auch wenn sie noch so klein sind] dabei hast. Wenn diese bei den Vorkontrollen gefunden werden kann es sein, daß du vorübergehend festgenommen wirst. Vermeide es auch, Adressenlisten, oder private Notizen mitzunehmen.
Ebenfalls zu Ärger führen können so genannte Schutzbewaffnungen. Darunter fallen [Knie-] Schoner, Nierengürtel, Genitalschutz, Masken, Mundschutz und Schilder mit Schnüren zum Festbinden.
Vorkontrollen
Was immer dich die Polizisten fragen, sagt nichts außer dem, was auf deinem Personalausweis steht und die Berufsbezeichnung [bspw. Schüler/in, Mahler, Erzieher usw.]. Frauen haben das Recht, von einer Beamtin durchsucht zu werden! Eventuell fragen sie dich, warum du z.B. ein Halstuch dabei hast, oder wofür du Handschuhe benötigst. Du solltest keine dieser Fragen beantworten. Im Sommer kann es zu Komplikationen kommen, wenn du Handschuhe trägst, es wäre also besser, wenn du diese nicht immer trägst und bis zur Demo im Rucksack aufbewahrst.
Während der Demo
Die Polizei wird öfter versuchen euch durch martialisches Auftreten einzuschüchtern. Allgemein gilt es deshalb immer, einen kühlen Kopf zu bewahren und ruhig zu bleiben. Wer zum ersten Mal auf eine Demo fährt, sollte sich das Geschehen vielleicht erst einmal etwas anschauen. Egal, wo ihr euch einreiht, bildet immer Blöcke! [Im Block wiederum bildet ihr Kleingruppen die immer zusammenbleiben. Diese Gruppe sollte nicht mehr als 5 Personen umfassen. So könnt ihr euch sicher sein, daß immer wer bereitsteht um euch vor Übergriffen durch die Polizei zu schützen.] Sie schützen euch vor Übergriffen, lassen
Sprechchöre besser koordinieren und sorgen für ein entschlossenes und organisiertes Demobild für Umstehende. In Extremsituationen solltet ihr euch in Ketten einhaken, damit man euch nicht auseinander reißen/angreifen kann. Wenn Kameraden von Polizisten angegriffen werden, zieht die Kameraden in den Block. Sollte es zu Festnahmen kommen merkt euch, wer als Zeuge vor Gericht aussagen könnte. Sprecht direkt danach Kameraden an die Fotos, oder Videos machen, damit ihr eine Kopie für
einen eventuellen Rechtskampf bekommt. Die Aufnahmen können vor Gericht eventuell die ungerechtfertigte Polizeimaßnahme beweisen [Videoaufnahmen vom Geschehen bringt ihr im Falle einer abzusehenden Festnahme zum Lautsprecherwagen.]
Sollte es zu Übergriffen durch die Polizei/Antifa kommen rennt niemand weg! Versucht gemeinsam die Übergriffe abzuwehren. Achtet besonders darauf, daß ihr euer Notwehrrecht nicht überschreitet, da das zu weiteren Komplikationen führen könnte.
In solchen Extremsituationen werden eventuell eingeschleuste Provokateure mit ihrer Arbeit beginnen. Achtet darauf, ob ihr die Kameraden kennt die bei euch in der nähe sind. Wenn euch manche Leute völlig unbekannt sind und sie durch extremere Aktionen auffallen sagt bitte einem Ordner bescheid, damit die Angelegenheit geklärt wird.
Es sollte jedoch allen klar sein, daß militantes Vorgehen nicht der alleinige Zweck einer Demo ist, sondern nur eine Reaktion auf bestimmte Situationen sein kann. Wer das vergißt, hat nichts auf einer Demo verloren.
Nach der Demo
Schließt euch nach den Demos unbedingt in Gruppen zusammen und treten gemeinsam den Heimweg an. Es kann immer und überall zu Konfrontation mit dem politischen Gegner kommen. Ihr solltet also so lange wie möglich in großen Gruppen bleiben, damit ihr euch im Fall der Fälle verteidigen könnt. Es ist schon vorgekommen, daß man selbst nach stunden Fahrt, an einem Rastplatz an der Autobahn noch auf einen Antifabus trifft. Im Regelfall ist ein Kampf bei gleicher Zahl gegen Antifas kein Problem, ihr solltet jedoch überlegen, ob eure Reisebusbesatzung in der Lage ist, sich gegen einen Antifaangriff zur wehr zu setzen. Tretet entschlossen auf. Es ist unwahrscheinlich, daß es insofern keine Polizei vor Ort ist, nicht einer Konfrontation kommt. In diesem Fall handelt schnell, entschlossen und mit allen Mitteln! Für Fairness hat noch niemand einen Preis gewonnen!
Festnahme
Deine Rechte nach einer Festnahme sind:
-den Grund für die Festnahme zu erfahren.
-alle Aussagen zu verweigern.
-nichts zu unterschreiben!
-gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung schriftlich Widerspruch einzulegen.
-im Verletzungsfalle einen Arzt zu verlangen und die Verletzung attestieren zu lassen.
-ein Protokoll über die beschlagnahmten Sachen zu erhalten.
-einen Anwalt anzurufen und nächste Angehörige bzw. Kameraden zu benachrichtigen
Wirst du selbst festgenommen, versuche so gut es geht ruhig zu bleiben. Rede mit anderen Festgenommenen über eure Rechte, nicht jedoch über Vorgefallenes. Polizisten können immer mithören und sich eure Aussagen notieren! Wie schon bei der Vorkontrolle gilt: Den Polizisten nur sagen, was auf deinem Personalausweis steht und die ungefähre Berufsbezeichnung. Der Satz “Ich verweigere die Aussage!” ist ab sofort dein bester Freund, denn eine Aussageverweigerung kann dir rechtlich nicht negativ angelastet werden. Sie ist später evtl. sogar von Vorteil. Also hör nicht auf die Polizisten! Versuche auch nicht etwas klarzustellen, wenn du meinst du seiest zu unrecht festgenommen. Halte einfach die Klappe! Auch nichts unterschreiben! Dir stehen rechtlich zwei [selbst zu bezahlende] Telefonate zu. Ruf am besten einen Anwalt und den Ermittlungsausschuß [EA] an. Nach ein paar Stunden mußt du dann wieder entlassen werden. Fertige umgehend ein umfangreiches Gedächtnisprotokoll [Nähere Infos zum Gedächtnisprotokoll
unter Punkt VII] an. Wenn du mit mehreren Kameraden festgenommen wurdest, warte
nach deiner Entlassung auf die anderen und geht danach gemeinsam nach Hause. Falls
Kameraden von dir festgenommen wurden, informier dich bei der Polizei, oder beim
Ermittlungsausschuß, wohin sie gebracht wurden. Ihr solltet dann nach der
Demonstration zur Polizeiwache fahren und dort auf ihn warten.
Gedächtnisprotokoll
In einem Gedächtnisprotokoll solltest du aufschrieben, wie du die Situationen erlebt hast. Das Gedächtnisprotokoll hilft dir dabei, dich auch nach langer Zeit noch an Kleinigkeiten zu erinnern, die du sonst vergessen würdest. Vor Gericht können selbst Kleinigkeiten manchmal sehr bedeutend sein. In einem Gedächtnisprotokoll sollte eine Vorfallsbeschreibung, Ort und Zeitangabe, Namen der Betroffenen und der Zeugen, Zeuginnen [oder zumindest Personenbeschreibungen] und die Anzahl und Beschreibung der anwesenden Polizisten vorhanden sein. Eine Kopie des Gedächtnisprotokolls sollte [wenn vorhanden] an den EA und an betroffene Kameraden weitergeleitet werden. Falls ihr selber betroffen seid, solltet ihr auch eurem Anwalt eine Kopie geben.
Ermittlungsausschuß [EA]
Der Ermittlungsausschuß sollte vor jeder Aktion eingerichtet werden, um sich gegen Repressionen des Staates zur wehr zu setzen. Kameraden die vor, während, oder nach der Demo festgenommen werden können sich dort melden und der EA kann daraufhin
versuchen, Anwälte und Kameraden zu kontaktieren. Wenn Kameraden von dir festgenommen werden, kannst du dich beim EA über deren Verbleib informieren und erfragen, wo man sie hingebracht hat. Wenn du festgenommen wurdest, gib beim EA bitte deinen Namen, deinen Vornamen, dein Geburtsdatum, den Festnahmevorwurf und deinen Aufenthaltsort an. Zusätzlich kannst du angeben, ob du durch die Festnahme Verletzungen erlitten hast. Äußere dich bitte nicht zu Sache und nenn keine Namen von Kameraden, außer wenn du 100%ig sicher bist, daß diese mit dir festgenommen wurden! Wenn du wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurdest, melde dich bitte beim EA wieder ab. Das erspart allen viel Arbeit.
Nach dem Polizeigewahrsam solltest du umgehend Gedächtnisprotokolle anfertigen. Schon einen, oder zwei Tage danach hat man vieles oft anders in Erinnerung! Schick dem EA bitte eine Kopie deines Gedächtnisprotokolls, damit man dieses für eventuelle Anzeigen gegen Polizisten verwenden kann.
Wenn du selber an der Organisation einer Demo beteiligt bist, kannst du ganz leicht einen EA einrichten. Auf der Demo sollten mehrere Kameraden anwesend sein, die sofort zur Stelle sein können, wenn es Ärger mit der Polizei gibt. Diese sollten sich am besten mit der Rechtslage auskennen, damit man eventuell schon vor Ort etwas regeln kann.
Ansonsten sollten sie versuchen, an die Personalien der festgenommenen Person zu
kommen um diese weiterzuleiten. Dazu solltet ihr ein Handy, oder ein normales Telefon
benutzen welches vor, während und nach der Demo erreichbar ist. Dort können sich dann
alle melden, die festgenommen wurden, oder jemanden vermissen.
Die Nummer des EA´s sollte vor der Demonstration bekannt gemacht werden. Entweder in den Aufrufen, oder spätestens kurz vor den Demos. Es ist auch immer hilfreich, wenn man sich die Nummer mit einem Edding auf den Unterarm schreibt. Es kann sein, daß man dir bei der Festnahme alle Sachen abnimmt und du dann die Nummer nicht mehr zur Hand hast.
Auflagen
Da unsere Demonstrationen nicht mehr so oft verboten werden, versucht man uns mit Auflagen weiter einzuschränken. Die Anzahl der Fahnen wird beschränkt, es dürfen nur bestimmte Fahnen getragen werden, die Transparente dürfen nur eine bestimmte Länge/Höhe haben usw. Auflagen sind Verbote, die nur für die Versammlung gültig sind und vor und nachher keine Gültigkeit mehr besitzen. Wir werden euch nun die häufigsten Auflagen nennen. Sie haben zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich die Behörden jede Woche neue Auflagen ausdenken, aber geben einen kurzen Überblick.
- Das tragen von Bomberjacken in den Farben schwarz, blau oder militärgrün ist verboten
- Es dürfen keine Stiefel mit Stahlkappe getragen werden
- Es darf keine militärische oder “militärähnliche” Kopfbedeckung getragen werden
- Das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung ist untersagt
- Folgende Zahlen und Buchstabenkombinationen sind untersagt: A.C.A.B, Combat18, FG, HH, JdF, NS, NSD, NSDA, NSDAP, SA, SS, SP, ZOG, 14, 28, 88, 192, oder die Abkürzungen bzw. erkennbare Abkürzungsteile weiterer Verbotener Parteien oder Gruppierungen
- Es dürfen keine Bilder [auch Tätowierungen sind Bilder] gezeigt werden, die “Hass” bedeutet [z.B. Totenköpfe]
- Glorifizierung, Verharmlosung oder Wiederbelegung der nationalsozialistischen Regierung oder ihrer Organisationen sowie verbotener Parteien und Vereine einschließlich deren Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen ist untersagt.
- Es sind nur Fahnen des Bundes und der Bundesländer gestattet
- Fahnenstangen und Transparenthaltestangen dürfen eine Maximallänge von 200 Zentimeter, einen maximalen Durchmesser von 2 Zentimetern und Haltestangen für Trageschilder eine Maximallänge von 150 Zentimetern und einen maximalen Durchmesser/Kantenlänge von 3 Zentimetern nicht überschreiten
- Die Benutzung von Trommeln und Fackeln ist untersagt [in einigen Fällen dürfen Trommeln mitgeführt werden. Erkundigt euch bitte vor der Demo über die Auflagen und besondere Bekanntmachungen].
- Es dürfen keine Hunde mitgeführt werden
- Alkoholisierte Personen müssen ausgeschlossen werden
Gesetze
Auf Demonstrationen kommen nicht nur die Paragraphen 86 und 130 StGB zur Anwendung sondern noch viele mehr. Die häufigsten Paragraphen die gegen uns angewandt werden sind:
- § 86a StGB: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- § 125 StGB: Landfriedensbruch
- § 130 StGB: Volksverhetzung
- § 223 StGB: Körperverletzung
- § 3 VersammlungsGesetz Uniformierungsverbot
- § 17a VersammlungsGesetz: Vermummungsverbot [Schutzwaffenverbot]
Ihr solltet, bevor ihr euch an Demonstrationen usw. beteiligt im Kameradenkreis über diese Paragraphen sprechen. Jedem muß bewußt sein, was diese Paragraphen bedeuten und welche Konsequenzen ein solches Handeln mit sich bringt. Die ständige Ausrede “davon habe ich nichts gewußt” bringt vor Gericht nichts. Jeder sollte also wissen, was er tut. Das erspart unnötige Gerichtsverfahren.
Autor/Quelle: freier-widerstand.net
Sponstandemonstrationen
Spontandemonstrationen…
Das Gesetz verlangt [§ 14 VersG], daß eine Demonstration mindestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe Versammlungsbehörde mitgeteilt wird.
Heißt also:
Wenn ich beispielsweise am 1. Juni 14.oo Uhr in Frankfurt demonstrieren will und wenn ich dafür nur intern aufrufe, reicht es, wenn ich das bis zum 30. Mai, 14.oo Uhr angemeldet habe. - Will ich allerdings öffentlich werben [Internet, Plakate, Handzettel oder wie auch immer], muß ich 48 Stunden vor Beginn der Werbung die Demo anmelden. Wenn ich als übermorgen öffentlich Handzettel mit Einladungen verteilen will, sollte ich diese Demo heute noch anmelden; unabhängig davon, daß der Termin erst in über zwei Monaten ist.
Nun gibt es Demos, wo man sich kurzfristig entschließt zu demonstrieren; so kurzfristig, daß die 48-Stunden-Frist in KEINEM Fall eingehalten werden kann.
Da unterscheidet man sogenannte Blitz- bzw. Eildemonstrationen [”unechte Spontandemonstrationen” und Spontandemonstrationen [”echte Spontandemonstrationen].
Ein Beispielsfall für eine Blitz- bzw. Eildemonstration:
Übermorgen in Hamburg kommt es zu polizeilichen Übergriffen oder sonstigem Streß, und ich entschließe mich an Ort und Stelle, gleich am nächsten Tag, Sonntag, den 28. März, noch mal zu demonstrieren. Damit bin ich anmeldePFLICHTIG, weil diese Demo anmeldeFÄHIG ist. Es ist also eine “unechte Spontandemonstration”, auch wenn zwischen dem Entschluß zum Demonstrieren und der Demonstration selbst weniger als 48 Stunden liegen.
Noch ein Beispiel: Ich habe mich nicht am Sonnabend für eine neue Demo entschlossen, sondern sitze am Sonntagmorgen mit ein paar Kameraden zusammen, und eine sagt: Eh, das von gestern sollten wir nicht durchgehen lassen; wir sind hier noch ein paar Leute, und aus Hamburg und Umgebung kriegen wir auf die Schnelle auch ein paar zusammen, laßt uns doch heute nachmittag noch eine Demo machen.” Das entscheiden wir, sagen wir, morgens um 10.00 bei einem späten Frühstück und wollen die Demo nachmittags um 14.oo Uhr machen. AUCH DAS ist anmeldePFLICHTIG, weil anmeldeFÄHIG, denn es liegen noch vier Stunden dazwischen.
Nun aber ein anderes Beispiel.
Wir sitzen am Freitagabend in Dortmund in einer Kneipe und trinken gemütlich was, und dann hören wir im Radio eine Meldung: “Udo Voigt ist verhaftet worden.” Wir sind voll empört: Eh, da schaffen die das erst nicht, diese Partei zu verbieten, und sozusagen als späte Rache nehmen sie jetzt den Vorsitzenden fest?! Das kann doch nicht wahr sein, da muß man doch was gegen tun! - Also laufen wir mit dreißig Leuten aus der Kneipe heraus und skandieren: “Freiheit für Udo - sperrt Otto ein!” Aus umliegenden Kneipen kommen noch dreißig Leute, teilweise Kameraden, teilweise Sympathisanten und teilweise Betrunkene, die es einfach gut finden, daß mal irgendwas los ist. Und während wir in Richtung des örtlichen Polizeipräsidiums marschieren, telefoniert der eine oder andere mit dem Handy noch ein paar Leute zusammen, und als wir da ankommen, sind wir hundert oder mehr Leute.
Das wäre der Fall einer ECHTEN Spontandemonstration.
Denn in dem Fall wäre sogar nachweisbar, daß wir eigentlich ein Bier trinken und nicht demonstrieren wollten, bis wir dann im Radio von Udo Voigts Verhaftung gehört haben. Und dann ging alles so schnell [sprich “spontan”], daß keiner mehr Zeit hatte, irgendwas anzumelden. So eine Aktion ist nicht anmeldeFÄHIG und daher auch nicht anmeldePFLICHTIG. Das ist völlig unabhängig von der Frage, wieviele Leute daran teilnehmen. Ob es nun zehn oder hundert sind. Natürlich, je größer die Menge ist, desto eher entsteht der Verdacht, daß es eine länger vorher geplante Aktion war. Muß aber nicht sein. Aber wenn es um ein Thema geht, das nicht nur eine kleine, politisch bewußte Minderheit betrifft, sondern wirklich eine breite Masse, dann kann es auch Spontandemonstrationen mit Tausenden von Teilnehmern geben.
Die Grenze zwischen dem, was man anmelden muß, und dem, was nicht angemeldet werden muß, ist also eine recht enge.
Richtig ist allerdings, daß es vor allem bei kleinen Demos und wenn sich der Anlaß relativ kurzfristig ergibt keiner schriftlichen Anmeldung bedarf. Es reicht ein Telefonat. Man sollte bei so einem Telefongespräch ein paar Zeugen haben (und den Rufnummernspeicher nicht löschen, wenn man einen hat), damit man nötigenfalls später nachweisen kann, daß man vor Beginn der Aktion die Polizei angerufen hat.
Ein Beispielsfall:
Wir haben nach dem Tod von Rudolf Hess in Hamburg eine vermeintliche Spontandemonstration gemacht. Kurz vor acht Uhr abends am 17. August 1987 kam die Nachricht durch die Medien. Wir saßen um acht zusammen und berieten und faßten binnen fünf Minuten den Beschluß, zu demonstrieren. Dann haben wir den Termin auf 22.oo Uhr festgesetzt, Treffpunkt Dammtor-Bahnhof und dann zum US-Konsulat und von da aus die Alster runter zum englischen Konsulat. Wir waren so ungefähr 35 Leute.
[Damals gab es noch nicht so viele aktive Kameraden.]
Theoretisch hätten wir das anmelden müssen.
Vor dem US-Konsulat sprach gerade Jürgen Rieger, als die ersten Polizisten auftauchten. Sie wollten von Rieger die Personalien haben. Da Rieger sich beim Reden nicht gern stören läßt, trat ich den Beamten in den Weg und sagte: Wenn Sie Papiere brauchen, nehmen Sie meine, und gab ihm meinen Ausweis. Dann war Rieger mit seiner Rede fertig, und wir zogen Richtung englisches Konsulat weiter; der arme Polizist mit meinem Perso lief ganz atemlos hinterher [weil er vorher noch am Notieren gewesen war] und gab ihn mir vor der englischen Botschaft wieder; ich hatte an das Ding gar nicht mehr gedacht, weil schließlich Aktion angesagt war, und er hatte Panik, hinterher mit einem herrenlosen Ausweis herumzustehen….
Später hat die Staatsanwaltschaft gegen Jürgen Rieger als vermeintlichen Leiter der Versammlung ermittelt. Tatsächlich war Jürgen aber nur der Redner gewesen und nicht der Leiter. Leiter war ich gewesen. Das haben die nicht gerafft; also haben sie gegen den falschen Mann ermittelt, und das Verfahren ist irgendwann eingestellt worden.
Hätten sie gegen mich ermittelt, hätten sie eine gute Chance gehabt, mich deshalb zu verurteilen. Denn ich WAR der Leiter, ich WAR der Initiator gewesen, ich HÄTTE Zeit gehabt, die Demonstration - wenigstens telefonisch - anzumelden [nämlich zwischen 20.00 Uhr abends und dem Zeitpunkt, wo wir zum Dammtorbahnhof losfuhren], und ich habe es NICHT getan. Klarer Rechtsverstoß.
Und DIESE Aktion, aus einem damals wirklich BRANDAKTUELLEN Anlaß und mit einer so kurzen Vorlaufzeit von gerade mal zwei Stunden an einem Werktag-Abend, war ja wohl wirklich das, was man landläufig als “spontan” betrachtet. Trotzdem wäre es, nach dem Wortlaut des Gesetzes und der Rechtsprechung, anmeldePFLICHTIG, weil eben anmeldeFÄHIG gewesen.
Ich sag’s deshalb in aller Ausführlichkeit, damit nicht Kameraden blöde reinfallen, weil sie die Rechtsgrundlagen nicht richtig kennen.
Autor/Quelle: Ch. Worch
Heißt also:
Wenn ich beispielsweise am 1. Juni 14.oo Uhr in Frankfurt demonstrieren will und wenn ich dafür nur intern aufrufe, reicht es, wenn ich das bis zum 30. Mai, 14.oo Uhr angemeldet habe. - Will ich allerdings öffentlich werben [Internet, Plakate, Handzettel oder wie auch immer], muß ich 48 Stunden vor Beginn der Werbung die Demo anmelden. Wenn ich als übermorgen öffentlich Handzettel mit Einladungen verteilen will, sollte ich diese Demo heute noch anmelden; unabhängig davon, daß der Termin erst in über zwei Monaten ist.
Nun gibt es Demos, wo man sich kurzfristig entschließt zu demonstrieren; so kurzfristig, daß die 48-Stunden-Frist in KEINEM Fall eingehalten werden kann.
Da unterscheidet man sogenannte Blitz- bzw. Eildemonstrationen [”unechte Spontandemonstrationen” und Spontandemonstrationen [”echte Spontandemonstrationen].
Ein Beispielsfall für eine Blitz- bzw. Eildemonstration:
Übermorgen in Hamburg kommt es zu polizeilichen Übergriffen oder sonstigem Streß, und ich entschließe mich an Ort und Stelle, gleich am nächsten Tag, Sonntag, den 28. März, noch mal zu demonstrieren. Damit bin ich anmeldePFLICHTIG, weil diese Demo anmeldeFÄHIG ist. Es ist also eine “unechte Spontandemonstration”, auch wenn zwischen dem Entschluß zum Demonstrieren und der Demonstration selbst weniger als 48 Stunden liegen.
Noch ein Beispiel: Ich habe mich nicht am Sonnabend für eine neue Demo entschlossen, sondern sitze am Sonntagmorgen mit ein paar Kameraden zusammen, und eine sagt: Eh, das von gestern sollten wir nicht durchgehen lassen; wir sind hier noch ein paar Leute, und aus Hamburg und Umgebung kriegen wir auf die Schnelle auch ein paar zusammen, laßt uns doch heute nachmittag noch eine Demo machen.” Das entscheiden wir, sagen wir, morgens um 10.00 bei einem späten Frühstück und wollen die Demo nachmittags um 14.oo Uhr machen. AUCH DAS ist anmeldePFLICHTIG, weil anmeldeFÄHIG, denn es liegen noch vier Stunden dazwischen.
Nun aber ein anderes Beispiel.
Wir sitzen am Freitagabend in Dortmund in einer Kneipe und trinken gemütlich was, und dann hören wir im Radio eine Meldung: “Udo Voigt ist verhaftet worden.” Wir sind voll empört: Eh, da schaffen die das erst nicht, diese Partei zu verbieten, und sozusagen als späte Rache nehmen sie jetzt den Vorsitzenden fest?! Das kann doch nicht wahr sein, da muß man doch was gegen tun! - Also laufen wir mit dreißig Leuten aus der Kneipe heraus und skandieren: “Freiheit für Udo - sperrt Otto ein!” Aus umliegenden Kneipen kommen noch dreißig Leute, teilweise Kameraden, teilweise Sympathisanten und teilweise Betrunkene, die es einfach gut finden, daß mal irgendwas los ist. Und während wir in Richtung des örtlichen Polizeipräsidiums marschieren, telefoniert der eine oder andere mit dem Handy noch ein paar Leute zusammen, und als wir da ankommen, sind wir hundert oder mehr Leute.
Das wäre der Fall einer ECHTEN Spontandemonstration.
Denn in dem Fall wäre sogar nachweisbar, daß wir eigentlich ein Bier trinken und nicht demonstrieren wollten, bis wir dann im Radio von Udo Voigts Verhaftung gehört haben. Und dann ging alles so schnell [sprich “spontan”], daß keiner mehr Zeit hatte, irgendwas anzumelden. So eine Aktion ist nicht anmeldeFÄHIG und daher auch nicht anmeldePFLICHTIG. Das ist völlig unabhängig von der Frage, wieviele Leute daran teilnehmen. Ob es nun zehn oder hundert sind. Natürlich, je größer die Menge ist, desto eher entsteht der Verdacht, daß es eine länger vorher geplante Aktion war. Muß aber nicht sein. Aber wenn es um ein Thema geht, das nicht nur eine kleine, politisch bewußte Minderheit betrifft, sondern wirklich eine breite Masse, dann kann es auch Spontandemonstrationen mit Tausenden von Teilnehmern geben.
Die Grenze zwischen dem, was man anmelden muß, und dem, was nicht angemeldet werden muß, ist also eine recht enge.
Richtig ist allerdings, daß es vor allem bei kleinen Demos und wenn sich der Anlaß relativ kurzfristig ergibt keiner schriftlichen Anmeldung bedarf. Es reicht ein Telefonat. Man sollte bei so einem Telefongespräch ein paar Zeugen haben (und den Rufnummernspeicher nicht löschen, wenn man einen hat), damit man nötigenfalls später nachweisen kann, daß man vor Beginn der Aktion die Polizei angerufen hat.
Ein Beispielsfall:
Wir haben nach dem Tod von Rudolf Hess in Hamburg eine vermeintliche Spontandemonstration gemacht. Kurz vor acht Uhr abends am 17. August 1987 kam die Nachricht durch die Medien. Wir saßen um acht zusammen und berieten und faßten binnen fünf Minuten den Beschluß, zu demonstrieren. Dann haben wir den Termin auf 22.oo Uhr festgesetzt, Treffpunkt Dammtor-Bahnhof und dann zum US-Konsulat und von da aus die Alster runter zum englischen Konsulat. Wir waren so ungefähr 35 Leute.
[Damals gab es noch nicht so viele aktive Kameraden.]
Theoretisch hätten wir das anmelden müssen.
Vor dem US-Konsulat sprach gerade Jürgen Rieger, als die ersten Polizisten auftauchten. Sie wollten von Rieger die Personalien haben. Da Rieger sich beim Reden nicht gern stören läßt, trat ich den Beamten in den Weg und sagte: Wenn Sie Papiere brauchen, nehmen Sie meine, und gab ihm meinen Ausweis. Dann war Rieger mit seiner Rede fertig, und wir zogen Richtung englisches Konsulat weiter; der arme Polizist mit meinem Perso lief ganz atemlos hinterher [weil er vorher noch am Notieren gewesen war] und gab ihn mir vor der englischen Botschaft wieder; ich hatte an das Ding gar nicht mehr gedacht, weil schließlich Aktion angesagt war, und er hatte Panik, hinterher mit einem herrenlosen Ausweis herumzustehen….
Später hat die Staatsanwaltschaft gegen Jürgen Rieger als vermeintlichen Leiter der Versammlung ermittelt. Tatsächlich war Jürgen aber nur der Redner gewesen und nicht der Leiter. Leiter war ich gewesen. Das haben die nicht gerafft; also haben sie gegen den falschen Mann ermittelt, und das Verfahren ist irgendwann eingestellt worden.
Hätten sie gegen mich ermittelt, hätten sie eine gute Chance gehabt, mich deshalb zu verurteilen. Denn ich WAR der Leiter, ich WAR der Initiator gewesen, ich HÄTTE Zeit gehabt, die Demonstration - wenigstens telefonisch - anzumelden [nämlich zwischen 20.00 Uhr abends und dem Zeitpunkt, wo wir zum Dammtorbahnhof losfuhren], und ich habe es NICHT getan. Klarer Rechtsverstoß.
Und DIESE Aktion, aus einem damals wirklich BRANDAKTUELLEN Anlaß und mit einer so kurzen Vorlaufzeit von gerade mal zwei Stunden an einem Werktag-Abend, war ja wohl wirklich das, was man landläufig als “spontan” betrachtet. Trotzdem wäre es, nach dem Wortlaut des Gesetzes und der Rechtsprechung, anmeldePFLICHTIG, weil eben anmeldeFÄHIG gewesen.
Ich sag’s deshalb in aller Ausführlichkeit, damit nicht Kameraden blöde reinfallen, weil sie die Rechtsgrundlagen nicht richtig kennen.
Autor/Quelle: Ch. Worch
Deutscher Sturm Ludwigsburg gegründet
Der Deutsche Sturm Ludwigsburg ist nun auch im Internet vertretbar. Letztes Wochenende wurde der Deutsche Sturm mit 16 Mitgliedern gegründet. Der Deutsche Sturm setzt sich zusammen aus parteifreien Kräften im Alter von 15 - 47 Jahre. Bei Wahlen unterstützt der Deutsche Sturm jedoch Nationale Parteien
Ludwigsburg, den 30.07.2010
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